Unsere Abrechnungen erstellen wir stets unter Berücksichtigung der neuesten Rechtssprechung. Die Abgrenzung aller Kostenpositionen erfolgt taggenau vom Beginn bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, was wir z.B. bei Gasversorgern durch die Anforderung von sog. Stichtagsabrechnungen erreichen. Die Rücklagenabrechnung weist gemäß den Vorgaben des BGH sowohl den Soll- als auch den Ist-Stand sowie eventuelle Rückstände aus. Für Vermieter sind die mietrechtlich umlagefähigen Kostenpositionen grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Eigentümer erhalten jährlich eine Bescheinigung nach §35 EStG über haushaltsnahe Dienstleistungen zur Vorlage beim Finanzamt.
Hausgeldabrechnung / Rücklagenabrechnung / Bescheinigung n.§35 EStG / Wirtschaftsplan
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